§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderkreis Heinrich Roller Grundschule" und hat seinen Sitz in Berlin Pankow Ortsteil Prenzlauer Berg. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name "Förderkreis Heinrich Roller Grundschule e.V.".
§2 Zweck
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung der Erziehungsarbeit der Schule durch Beiträge und Spenden für die Förderung der Bildung und Erziehung der SchülerInnen.
Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt durch die gezielte Unterstützung von entsprechenden Vorhaben insbesondere:
- Unterstützung von Projektinitiativen, wie z.B. Schülerzeitung, Theaterveranstaltung, Schulhausgestaltung, Schulfeste etc.
- Unterstützung der Schule bei der Anschaffung von zusätzlichen Lehrmaterialien, Lehrmitteln, Sportgeräten etc.
- Unterstützung außerschulischer Aktivitäten der Schule
- Anschaffungen für den Schulhort
- Unterstützung von Interessen- und Arbeitsgemeinschaften der Schule.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die durch Beiträge und Spenden erzielten Einnahmen werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge oder Spenden. Die Tätigkeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
- Eltern von SchülerInnen der Schule
- Ehemalige SchülerInnen der Schule
- Freunde und Gönner der Schule
- LehrerInnen und MitarbeiterInnen der Schule
- SchülerInnen der Schule
Die Mitgliedschaft endet:
- durch freiwilligen Austritt aus dem Verein zum Ende eines Geschäftsjahres mit einmonatiger Kündigungsfrist mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand
- durch Tod
- durch Ausschluss durch den Vorstand
- bei einem Beitragsrückstand von mehr als sechs Monatsbeiträgen
- bei durch den Vorstand festgestellten dem Vereinszweck zuwiderlaufenden Verhalten des Mitgliedes
§ 6 Mittel des Vereins
Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird in der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Sie beträgt für das erste Geschäftsjahr monatlich € 2,00 (entspricht DM 3,91); SchülerInnen unter 18 Jahre zahlen monatlich € 0,30 (entsprich DM 0,59). Die Beitrag ist erstmals nach Beitritt fällig, und nachfolgend jeweils für das laufende Geschäftsjahr im voraus und zwar halbjährlich. Weitere Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein:
- durch Geld- und Sachspenden
- sonstige Zuwendungen Spenden, auch von Nichtmitgliedern, werden ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei KassenprüferInnen geprüft, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Über das Ergebnis wird durch die Prüfer auf der ordentlichen Mitgliederversammlung berichtet.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bestimmt in allen grundsätzlichen Fragen die Richtlinien für die Arbeit des Vereins. Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassenberichtes
- Erteilung der Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Vorstandsmitglieder und der beiden KassenprüferInnen
- Festlegung des Mitgliedsbeitrages
- Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
- Beschlussfassung und Aussprache über Aktivitäten des Vereins.
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem/ der ersten Vorsitzenden
- dem/der zweiten Vorsitzenden; gleichzeitig Stellvertreter/in des/der ersten Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
- dem Beisitzer
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:
- Beschlussfassung über eingegangen Anträge, Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit auf den stattfindenden Vorstandsitzungen gefasst,
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Der Kassenwart verwaltet die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel, führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des Vorstandes. Er hat der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Haftung der Vorstandes ist auf Vorsatz beschränkt. Für etwaige Schäden, die auf Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB beruhen, wird nicht gehaftet. Die Ausgaben, die durch Erledigung der vorstehenden Aufgaben und die Tätigkeit des Vorstandes notwendig werden, trägt der Verein, einschließlich der Aufwendung für Porto, Vervielfältigungen, Drucksachen, Fahrkosten usw.. Sie sind in üblicher Form durch Unterlagen zu belegen und vom Vorstand zu genehmigen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Hierfür ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt sein Vermögen an die Heinrich-Roller-Grundschule im Prenzlauer Berg, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2 der Satzung des Förderkreises Heinrich-Roller-Grundschule e.V. zu verwenden hat.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am ________________ in Kraft.




